Fernbleiben vom Kindergarten:
Grundbedingung der Kindergartentätigkeit ist die enge Zusammenarbeit mit den Eltern.
Kann ein Kind wegen einer Erkrankung (im Besonderen wegen Kinderkrankheiten), aus anderen Gründen oder wegen Läusebefall den Kindergarten nicht besuchen, ist dies ehestmöglich der zuständigen Kindergartenpädagogin mitzuteilen bzw. auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Bei ernsten Krankheitsanzeichen wie Fieber, Erbrechen, starker Husten, Asthma usw. dürfen die Kinder nicht in den Kindergarten gebracht werden, um eine Ansteckung zu vermeiden. Die Kindergartenpädagogin darf den Kindern keine Medizin verabreichen!
Kleidung:
Die Kinder benötigen ein kleines Handtuch, eine Schürze, Hausschuhe (weiche Lederpatschen) sowie der Witterung entsprechende unempfindliche Kleidung (Regenjacke, Gummihose und Reservekleidung), da sie regelmäßig im Freien spielen. Die Kleidung soll der Jahreszeit entsprechen und im Kindergarten aufbewahrt werden. Alle Kleidungsstücke bitte mit dem Namen des Kindes kennzeichnen! Wir bitten um bequeme, kindgemäße Kleidung ohne Aufdruck von diversen Comicfiguren, da diese die Spielatmosphäre negativ beeinflussen.
Diverses:
Spielsachen und andere "Schätze" von zu Hause sollen aus pädagogischen Gründen nicht in den Kindergarten mitgenommen werden. Hunde dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in den Kindergarten mitgenommen werden.